Recht auf Vergessenwerden: Was an der Kritik der Versicherer berechtigt ist und was offenbleibt

Versicherer warnen beim Recht auf Vergessenwerden vor höheren Beiträgen. Wir ordnen berechtigte Kritik, offene Belege und mögliche Lösungen ein.

Ein aktueller Beitrag bei Pfefferminzia lässt mehrere Versicherer zu den Plänen für ein Recht auf Vergessenwerden nach Krebs zu Wort kommen. Im Mittelpunkt steht die Sorge: Wenn bestimmte Risiken nicht mehr individuell berücksichtigt werden dürfen, könnten sie auf die Versichertengemeinschaft übergehen und Beiträge steigen.

Kurz zusammengefasst

Dieser Einwand ist grundsätzlich legitim. Versicherungen müssen Risiken kalkulieren können. Krebs ist zudem nicht gleich Krebs und eine Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet andere Risiken als eine Risikolebensversicherung.

Was wir jedoch bezweifeln, ist die Gewissheit, mit der aus einem möglichen Effekt teilweise bereits steigende Beiträge abgeleitet werden.

Was die Versicherer zu Recht ansprechen

Ein Recht auf Vergessenwerden muss sorgfältig ausgestaltet sein.

Wenn ein nachweisbar erhöhtes aktuelles Risiko besteht, kann dieses grundsätzlich auch bei einer Versicherung berücksichtigt werden. Ebenso sinnvoll ist es, Unterschiede zwischen Krebsarten, Prognosen und Versicherungsprodukten in die Ausgestaltung einzubeziehen.

Auch deshalb können regelmäßig aktualisierte medizinische Referenztabellen sinnvoll sein, wie sie andere europäische Länder bereits nutzen.

Die Forderung darf also nicht lauten: Risiken dürfen grundsätzlich nicht mehr bewertet werden.

Was wir anzweifeln

Problematisch wird es dort, wo die frühere Krebsdiagnose selbst dauerhaft als Risikomerkmal dient.

Aus Sicht der Versicherer ist der Mechanismus nachvollziehbar: Wenn ein zusätzliches Risiko vorhanden ist, aber nicht mehr individuell eingepreist werden darf, können Mehrkosten im Kollektiv entstehen.

Bislang bleibt jedoch eine entscheidende Frage weitgehend unbeantwortet:

Wie groß ist dieser Effekt tatsächlich?

Welche zusätzlichen Leistungsfälle wären zu erwarten? Bei welchen Versicherungen? In welcher Größenordnung? Und um wie viel würden Beiträge tatsächlich steigen?

Solange solche Zahlen fehlen, sollte zwischen „könnte Mehrkosten verursachen“ und „wird die Beiträge erhöhen“ unterschieden werden.

Gerade weil inzwischen Erfahrungen aus anderen Ländern vorliegen. Eine französische Studie von 2025 zeigt beispielsweise, dass die Schwierigkeiten von Krebsüberlebenden beim Zugang zu kreditbezogenen Versicherungen nach Einführung des Rechts auf Vergessenwerden deutlich zurückgegangen sind. Sie beweist nicht, dass keinerlei Mehrkosten entstehen. Sie zeigt aber, dass die Regelung praktisch funktionieren kann.

Der entscheidende Unterschied

Für uns geht es nicht darum, reale heutige Risiken auszublenden.

Es geht darum, dass eine überstandene Krebsdiagnose nicht lebenslang als Ersatz für eine individuelle Risikobewertung dienen darf.

Besteht heute eine konkrete Erkrankung, eine relevante Spätfolge oder eine funktionelle Einschränkung, kann diese bewertet werden.

Was irgendwann nicht mehr reichen sollte, ist allein:

„Sie hatten einmal Krebs.“

Wie kann ein Weg nach vorne aussehen?

Ein tragfähiges Modell könnte beide Seiten zusammenbringen:

  • spätestens fünf Jahre nach Behandlungsende ein klares Verwertungsverbot für die frühere Krebsdiagnose,
  • kürzere Fristen bei Diagnosen mit besonders günstiger Prognose,
  • Bewertung tatsächlich bestehender aktueller Risiken weiterhin möglich,
  • medizinisch und wissenschaftlich aktualisierte Referenztabellen,
  • unabhängige Evaluation der Auswirkungen auf Leistungen, Beiträge und Versicherungszugang.

Das würde auch ermöglichen, die derzeitigen Befürchtungen zu überprüfen, statt ausschließlich mit Prognosen zu argumentieren.

Denn auch die andere Seite ist gut dokumentiert: In einer deutschen Studie berichteten 76,6 Prozent der befragten Survivor:innen einer Krebserkrankung im Kindes- oder Jugendalter von mindestens einer Benachteiligung; Versicherungen waren der häufigste Bereich. Die 111 Teilnehmenden wurden über soziale Medien und durch die direkte Ansprache von Organisationen aus der Kinderonkologie gewonnen. Die Stichprobe ist deshalb nicht repräsentativ für alle Survivor:innen, zeigt aber deutlich, dass das Problem real ist und teilweise viele Jahre nach der Erkrankung fortbesteht.

Unser Fazit

Die Kritik der Versicherungswirtschaft sollte ernst genommen werden. Ein Recht auf Vergessenwerden muss medizinisch fundiert, differenziert und überprüfbar ausgestaltet sein.

Aber mögliche Mehrkosten allein rechtfertigen keine unbegrenzte Verwertbarkeit einer früheren Krebsdiagnose.

Wer steigende Beiträge prognostiziert, sollte diese Wirkung möglichst konkret belegen. Wer ein Recht auf Vergessenwerden fordert, sollte reale Risiken und eine laufende Evaluation mitdenken.

Der Weg nach vorne liegt deshalb nicht zwischen „Risiken ignorieren“ oder „Krebs lebenslang berücksichtigen“.

Sondern darin, irgendwann wieder das heutige tatsächliche Risiko eines Menschen zu bewerten und nicht dauerhaft seine Krankheitsgeschichte.