Ein erster Schritt – aber noch kein umfassender Schutz
Der Bundestag hat 2026 einen eng begrenzten Schutz für bestimmte Restschuldversicherungen im Zusammenhang mit Allgemein-Verbraucherdarlehen beschlossen. Das Gesetz ist verkündet; die einschlägigen Regeln gelten ab 20. November 2026 und greifen erst 15 Jahre nach Ende der Behandlung.
Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen außerhalb dieses Kreditkontexts, Immobilienfinanzierungen, Verbeamtung, Adoption und Pflegeelternschaft bleiben davon ungeschützt. Der Bundestag hat zugleich eine weitergehende Entschließung angenommen – sie ersetzt aber noch kein umfassendes Gesetz.