Unsere Forderung

Nach der Heilung beginnt das Leben.

Spätestens fünf Jahre nach Ende der Behandlung ohne Rückfall darf eine frühere Krebserkrankung nicht mehr abgefragt oder gegen Betroffene verwendet werden.

Faire Chancen. Gleichbehandlung. Keine Sonderrechte.

Politischer Stand

Ein erster Schritt reicht noch nicht.

Der Schutz muss alle entscheidenden Lebensbereiche erreichen – und deutlich früher greifen.

Fakten und Quellen ansehen

Ein erster Schritt – aber noch kein umfassender Schutz

Der Bundestag hat 2026 einen eng begrenzten Schutz für bestimmte Restschuldversicherungen im Zusammenhang mit Allgemein-Verbraucherdarlehen beschlossen. Das Gesetz ist verkündet; die einschlägigen Regeln gelten ab 20. November 2026 und greifen erst 15 Jahre nach Ende der Behandlung.

Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen außerhalb dieses Kreditkontexts, Immobilienfinanzierungen, Verbeamtung, Adoption und Pflegeelternschaft bleiben davon ungeschützt. Der Bundestag hat zugleich eine weitergehende Entschließung angenommen – sie ersetzt aber noch kein umfassendes Gesetz.

Wo der Schutz gelten soll

Gleiche Chancen in wichtigen Lebensbereichen.

Eine überstandene Krebserkrankung darf Lebenspläne nicht dauerhaft blockieren.

  1. Versicherungen
  2. Kredite
  3. Immobilienfinanzierungen
  4. Verbeamtung
  5. Adoption
  6. Pflegeelternschaft

Was das konkret bedeutet

Die frühere Diagnose darf nicht zur pauschalen Hürde werden.

  • Keine Ablehnung allein aufgrund der früheren Krebserkrankung
  • Keine Risikozuschläge allein aufgrund der früheren Krebserkrankung
  • Keine Leistungsausschlüsse allein aufgrund der früheren Krebserkrankung
  • Keine Pflicht, die frühere Diagnose nach Ablauf der Frist offenzulegen
  • Verständliche Beschwerde- und Durchsetzungsmöglichkeiten

Warum fünf Jahre?

Ein klarer, international etablierter Schutzstandard.

Bei vielen Krebserkrankungen sinkt das Rückfallrisiko in den Jahren nach der Behandlung deutlich. Fünf Jahre bedeuten nicht, dass jede individuelle gesundheitliche Situation identisch ist. Die Frist setzt aber eine verlässliche Grenze, nach der eine frühere Krebsdiagnose nicht unbegrenzt gegen Menschen verwendet werden darf.

Die European Cancer Organisation fordert fünf Jahre nach Ende der aktiven Behandlung als europäischen Standard. Frankreich nutzt grundsätzlich ebenfalls eine maximale Frist von fünf Jahren.

Quellen und europäische Einordnung

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