Klinisch begründbare Frist
Für viele Krebsarten nähert sich das Rückfall- oder Sterberisiko nach fünf Jahren Heilbewährungsfrist ab Ende der Behandlung dem Risiko vergleichbarer Menschen ohne Krebsdiagnose an. Das macht pauschale, lebenslange Risikozuschläge medizinisch fragwürdig.