SPD-Vorstoß zum Recht auf Vergessenwerden: Unsere Stellungnahme

Unsere Stellungnahme zum SPD-Vorstoß: Warum Krebsüberlebende jetzt ein umfassendes Recht auf Vergessenwerden und klare gesetzliche Fristen brauchen.

Wir begrüßen den Vorstoß aus der SPD ausdrücklich. Lars Klingbeil und Manuela Schwesig fordern, dass eine überstandene Krebserkrankung Menschen nicht länger bei Versicherungen, Krediten oder im Berufsleben benachteiligt. Damit greift die Debatte das zentrale Anliegen unserer Petition auf: Heilung darf nicht der Beginn lebenslanger rechtlicher und finanzieller Hürden sein.

Unsere Stellungnahme

Ein wichtiges Signal – jetzt braucht es ein wirksames Gesetz

Der politische Vorstoß ist wichtig. Entscheidend ist nun, dass auf den bereits beschlossenen begrenzten Schutz eine verbindliche, umfassende und einklagbare Regelung für alle Krebsüberlebenden folgt.

Der Vorstoß trifft den Kern unserer Petition

Eine Krebserkrankung prägt ein Leben. Wer sie überstanden hat, darf aber nicht dauerhaft so behandelt werden, als sei die Krankheit weiterhin ein aktuelles Risiko. Genau hier setzt das Recht auf Vergessenwerden an: Nach einer klaren Frist darf die frühere Diagnose außerhalb der medizinischen Versorgung nicht mehr gegen Betroffene verwendet werden.

Deutschland hat 2026 bereits einen ersten eng begrenzten Schutz beschlossen. Er betrifft bestimmte Restschuldversicherungen zu Allgemein-Verbraucherdarlehen, gilt ab 20. November 2026 und setzt 15 Jahre nach Ende der Behandlung an. Die gleichzeitig angenommene Entschließung fordert weitere gesetzliche Arbeit, schafft selbst aber noch keinen umfassenden Anspruch.

Diese Forderung wird längst von einem breiten Bündnis aus Betroffenenorganisationen, Fachverbänden und weiteren gesellschaftlichen Akteuren getragen. Dass prominente Politikerinnen und Politiker ihre eigenen Erfahrungen öffentlich machen und den Handlungsbedarf benennen, verleiht dem Anliegen zusätzliche Sichtbarkeit. Auf diese Sichtbarkeit muss nun eine belastbare gesetzliche Regelung folgen.

Medizinische Heilung muss auch gesellschaftlich und rechtlich einen echten Neuanfang ermöglichen.

Was jetzt verbindlich geregelt werden muss

1

Schutz für alle Krebsüberlebenden

Das Recht darf nicht vom Alter bei der Diagnose abhängen. Es muss Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen schützen.

2

Spätestens nach fünf Jahren

Spätestens fünf Jahre nach Ende der Behandlung ohne Rückfall darf die frühere Krebserkrankung nicht mehr abgefragt oder gegen Betroffene verwendet werden.

3

Versicherungen und Finanzierungen

Der Schutz muss Versicherungen, Kredite und Immobilienfinanzierungen erfassen – ohne Ausschlüsse, Zuschläge oder Ablehnungen allein wegen der früheren Krebserkrankung.

4

Teilhabe in allen Lebensbereichen

Auch Verbeamtung, Adoption und Pflegeelternschaft müssen einbezogen werden. Eine enge Regelung nur für einzelne Verträge reicht nicht.

5

Klare Frage- und Verwertungsverbote

Nach Ablauf der Frist darf weder nach der früheren Erkrankung gefragt noch eine anderweitig bekannte Diagnose zum Nachteil der Betroffenen verwendet werden.

6

Wirksame Durchsetzung

Es braucht zugängliche Beschwerdemöglichkeiten, einklagbare Rechte und eine regelmäßige Überprüfung anhand aktueller medizinischer Erkenntnisse.

Keine freiwillige Zusage, keine enge Teillösung

Freiwillige Selbstverpflichtungen einzelner Branchen schaffen keine verlässlichen Rechte. Betroffene brauchen eine Regelung, auf die sie sich berufen können – unabhängig davon, bei welchem Versicherer, welcher Bank oder welcher Behörde sie einen Antrag stellen.

Ebenso wenig genügt der 2026 beschlossene Schutz, der nur bestimmte Restschuldversicherungen erfasst. Die Folgen einer früheren Krebserkrankung reichen weit darüber hinaus. Sie betreffen Wohneigentum, berufliche Perspektiven und die Möglichkeit, eine Familie durch Adoption oder Pflegeelternschaft zu gründen. Ein echtes Recht auf Vergessenwerden muss diese Lebensbereiche gemeinsam in den Blick nehmen.

Unser Maßstab für das kommende Gesetz

Wir messen jeden politischen Vorschlag daran, ob er die Benachteiligung tatsächlich beendet: für alle Krebsüberlebenden, spätestens fünf Jahre nach Ende der Behandlung ohne Rückfall und mit klaren Verboten für Fragen und Verwertung. Medizinische Erkenntnisse sollen die Regelung regelmäßig verbessern – sie dürfen aber nicht als Vorwand für unbestimmte Wartezeiten oder neue Einzelfallhürden dienen.

Der SPD-Vorstoß kann ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu diesem Gesetz sein. Jetzt kommt es darauf an, aus der richtigen Forderung einen umfassenden Rechtsanspruch zu machen.