Das Recht auf Vergessenwerden ist keine theoretische Idee. Zahlreiche europäische Länder schützen Krebsüberlebende bereits durch Gesetze oder verbindliche Vereinbarungen. Deutschland hat 2026 einen ersten begrenzten Schritt beschlossen – ein umfassender Schutz fehlt weiterhin.
Andere Länder haben gehandelt
Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Italien, Irland und weitere europäische Staaten zeigen, dass Schutz nach einer überstandenen Krebserkrankung rechtlich möglich ist. Die Modelle unterscheiden sich im Detail, aber die Richtung ist dieselbe: Eine frühere Diagnose darf nach einer angemessenen Frist nicht dauerhaft zum Nachteil werden.
Irland schafft gesetzlichen Schutz
Irland hat den bisherigen freiwilligen Kodex 2026 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der am 15. Juli 2026 unterzeichnete Act sieht vor, dass eine frühere Krebsdiagnose bei Hypothekenschutzversicherungen für den Hauptwohnsitz nach fünf Jahren seit dem Ende der aktiven Behandlung und vollständiger Remission nicht mehr zur Risikobewertung herangezogen werden darf. Der Schutz gilt bis zu einer gesetzlich festgelegten Versicherungssumme und damit ebenfalls nicht für alle Lebensbereiche; das Inkrafttreten erfolgt per ministerieller Anordnung.
Was Deutschland 2026 beschlossen hat
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist verkündet. Die einschlägigen Regeln gelten ab 20. November 2026. Sie schützen bei bestimmten Restschuldversicherungen im Zusammenhang mit Allgemein-Verbraucherdarlehen – und erst 15 Jahre nach Ende der Behandlung.
Das ist ein wichtiger Anfang. Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen außerhalb dieses Kreditkontexts, Immobilienfinanzierungen, Verbeamtung, Adoption und Pflegeelternschaft bleiben davon aber ungeschützt.
Europäischer Rückenwind
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie setzt für Versicherungen im Zusammenhang mit Kreditverträgen eine Höchstfrist von 15 Jahren. Die European Cancer Organisation fordert dagegen fünf Jahre nach Ende der aktiven Behandlung als europäischen Standard. Frankreich hat seine allgemeine Frist 2022 auf höchstens fünf Jahre verkürzt.
Ein erster Schritt ist noch kein umfassender Schutz.
Was wir daraus ableiten
Unsere Forderung bleibt klar: Spätestens fünf Jahre nach Ende der Behandlung ohne Rückfall darf eine frühere Krebserkrankung nicht mehr abgefragt oder gegen Betroffene verwendet werden. Der Schutz muss alle wichtigen Lebensbereiche umfassen – nicht nur einen kleinen Teil kreditgebundener Versicherungen.