Am 1. Juli 2026 hat sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen mit dem Antrag 18/17447 zum Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende im jungen Alter befasst. Die Stellungnahmen zeigen: Der 2026 auf Bundesebene beschlossene erste Schritt reicht nicht aus.
Geheilt muss auch rechtlich geheilt bedeuten
Unsere Stellungnahme bringt die Perspektive der Petition in den Landtag: Wir fordern keine Bevorzugung und kein Verbot jeder Risikoprüfung. Spätestens fünf Jahre nach Ende der Behandlung ohne Rückfall darf eine frühere Krebserkrankung nicht mehr abgefragt oder gegen Betroffene verwendet werden.
Der politische Rahmen
Ausgangspunkt war der Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW. Er beschreibt die Hürden, die viele Betroffene auch Jahre nach der Therapie erleben: bei Versicherungen, Krediten, Wohneigentum, Verbeamtung, Adoption und Pflegeverfahren. Der Antrag fordert, dass Nordrhein-Westfalen seine Handlungsmöglichkeiten nutzt und sich zugleich auf Bundesebene für einen umfassenden Schutz einsetzt.
Was die Stellungnahmen zeigen
Die Stellungnahmen kommen aus unterschiedlichen Perspektiven. Gerade deshalb sind sie wichtig: Medizin, Betroffenenvertretung, Patient:innenorganisationen und Versicherungswirtschaft legen offen, wo Einigkeit besteht und wo der politische Konflikt liegt.
Ärztekammer Nordrhein
Die Ärztekammer begrüßt die Verbesserung der Situation junger Krebsüberlebender und verweist auf günstige langfristige Überlebensdaten bei vielen Diagnosen. Wichtig ist ihr zugleich: Medizinische Informationen dürfen für Behandlung und Nachsorge nicht gelöscht werden. Das Recht auf Vergessenwerden meint deshalb nicht Vergessen in der Medizin, sondern ein Frage- und Verwertungsverbot für Dritte in bestimmten Lebensbereichen.
PDF öffnenStiftung, Kinderkrebsverband und Survivor Deutschland
Die gemeinsame Stellungnahme fordert ein umfassendes, einklagbares Recht auf Vergessenwerden nach spätestens fünf Jahren. Es soll nicht nur kreditbezogene Versicherungen erfassen, sondern auch Versicherungsrecht, Kreditwesen, Beamtenrecht, Adoption, Wohnen und das Gleichbehandlungsrecht. Zentral ist: Unzulässige Fragen dürfen nicht beantwortet werden müssen und eine Nichtangabe darf später keine Nachteile auslösen.
PDF öffnenyeswecan!cer
yeswecan!cer macht die Patient:innenperspektive deutlich: Krebs darf kein lebenslanges Stigma sein. Wer in Ausbildung, Studium, Berufsstart oder Familienplanung erkrankt, verliert durch spätere Ausschlüsse oft genau die Jahre, in denen Lebenswege entstehen. Die Organisation unterstützt eine Fünf-Jahres-Frist als faire Balance zwischen medizinischer Risikobewertung und gesellschaftlicher Teilhabe.
PDF öffnenGDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft argumentiert aus Sicht der privaten Personenversicherung. Im Mittelpunkt stehen Risikokalkulation, Beitragsstabilität, geeignete Produkte und mögliche Summengrenzen. Der GDV erkennt den Wunsch nach einem Neuanfang an, will die Regelung aber eng an fortbestehende Risikolagen und versicherungsmathematische Daten binden.
PDF öffnenWarum die Versicherer-Sicht nicht reicht
Natürlich müssen Versicherungen Risiken kalkulieren können. Aber daraus folgt nicht, dass eine frühere Krebsdiagnose jahrzehntelang pauschal gegen Menschen verwendet werden darf. Genau hier liegt der Kern des Rechts auf Vergessenwerden: Es nimmt nicht jede Risikoprüfung weg. Es setzt eine Grenze, ab der eine medizinisch überwundene Erkrankung nicht mehr automatisch als aktuelles Risiko behandelt werden darf.
Die Versicherungswirtschaft spricht von der Versichertengemeinschaft. Wir sprechen zusätzlich von gesellschaftlicher Teilhabe. Bei vielen Krebserkrankungen sinkt das Rückfallrisiko in den Jahren nach der Behandlung deutlich. Europäische Länder zeigen, dass klare Fristen möglich sind. Frankreich nutzt grundsätzlich eine maximale Frist von fünf Jahren. Das belegt nicht, dass jede individuelle Risikolage identisch ist – aber es zeigt, dass eine verlässliche Grenze praktisch umsetzbar ist.
Das Recht auf Vergessenwerden ist kein Privileg. Es ist eine Grenze gegen lebenslange Benachteiligung.
Was jetzt passieren muss
Der Landtag NRW kann das Bundesrecht nicht allein schreiben. Aber Nordrhein-Westfalen kann Druck machen, Standards für eigene Zuständigkeiten setzen und Betroffene besser beraten. Besonders wichtig sind klare Leitlinien für Verbeamtung und Adoption, eine ambitionierte Bundesratsposition und Beschwerdewege, die Benachteiligung sichtbar machen.
Die Stellungnahmen legen die Argumente auf den Tisch. Der Bundestag hat 2026 zwar einen begrenzten Schutz für bestimmte Restschuldversicherungen beschlossen, der ab November 2026 nach 15 Jahren greift. Jetzt braucht es den nächsten politischen Schritt: einen umfassenden Schutz nach spätestens fünf Jahren.