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Landtag NRW: Warum die Stellungnahmen jetzt wichtig sind

Zur Anhörung im Landtag NRW liegen mehrere Stellungnahmen vor. Sie zeigen, warum ein Recht auf Vergessenwerden nach Krebs jetzt verbindlich geregelt werden muss.

Am 1. Juli 2026 befasst sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen mit dem Antrag 18/17447: dem Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende im jungen Alter. Die eingereichten Stellungnahmen zeigen sehr klar, worum es jetzt geht: Heilung darf nicht an der Tür von Versicherung, Bank, Dienstherr oder Jugendamt enden.

Unsere Stellungnahme

Geheilt muss auch rechtlich geheilt bedeuten

Unsere Stellungnahme bringt die Perspektive der Petition in den Landtag: Wir fordern keine Bevorzugung und keine pauschale Risikoblindheit. Wir fordern Gleichbehandlung nach einer angemessenen Frist, spätestens fünf Jahre nach erfolgreichem Ende der Behandlung und ohne Rückfall.

Der politische Rahmen

Ausgangspunkt ist der Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW. Er beschreibt die Hürden, die viele Betroffene auch Jahre nach der Therapie erleben: bei Versicherungen, Krediten, Wohneigentum, Verbeamtung, Adoption und Pflegeverfahren. Der Antrag fordert, dass Nordrhein-Westfalen seine Handlungsmöglichkeiten nutzt und sich zugleich auf Bundesebene für eine ambitionierte Umsetzung einsetzt.

Was die Stellungnahmen zeigen

Die Stellungnahmen kommen aus unterschiedlichen Perspektiven. Gerade deshalb sind sie wichtig: Medizin, Betroffenenvertretung, Patient:innenorganisationen und Versicherungswirtschaft legen offen, wo Einigkeit besteht und wo der politische Konflikt liegt.

Stellungnahme 18/3908

Ärztekammer Nordrhein

Die Ärztekammer begrüßt die Verbesserung der Situation junger Krebsüberlebender. Sie verweist darauf, dass fünf Jahre nach Diagnose die Überlebenschancen vieler Betroffener denen der Allgemeinbevölkerung nahekommen können. Wichtig ist ihr zugleich: Medizinische Informationen dürfen für Behandlung und Nachsorge nicht gelöscht werden. Das Recht auf Vergessenwerden meint deshalb nicht Vergessen in der Medizin, sondern ein Frage- und Verwertungsverbot für Dritte in bestimmten Lebensbereichen.

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Stellungnahme 18/3911

Stiftung, Kinderkrebsverband und Survivor Deutschland

Die gemeinsame Stellungnahme fordert ein umfassendes, einklagbares Recht auf Vergessenwerden nach spätestens fünf Jahren. Es soll nicht nur kreditbezogene Versicherungen erfassen, sondern auch Versicherungsrecht, Kreditwesen, Beamtenrecht, Adoption, Wohnen und das Gleichbehandlungsrecht. Zentral ist: Unzulässige Fragen dürfen nicht beantwortet werden müssen und eine Nichtangabe darf später keine Nachteile auslösen.

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Stellungnahme 18/3935

yeswecan!cer

yeswecan!cer macht die Patient:innenperspektive deutlich: Krebs darf kein lebenslanges Stigma sein. Wer in Ausbildung, Studium, Berufsstart oder Familienplanung erkrankt, verliert durch spätere Ausschlüsse oft genau die Jahre, in denen Lebenswege entstehen. Die Organisation unterstützt eine Fünf-Jahres-Frist als faire Balance zwischen medizinischer Risikobewertung und gesellschaftlicher Teilhabe.

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Stellungnahme 18/3922

GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft argumentiert aus Sicht der privaten Personenversicherung. Im Mittelpunkt stehen Risikokalkulation, Beitragsstabilität, geeignete Produkte und mögliche Summengrenzen. Der GDV erkennt den Wunsch nach einem Neuanfang an, will die Regelung aber eng an fortbestehende Risikolagen und versicherungsmathematische Daten binden.

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Warum die Versicherer-Sicht nicht reicht

Natürlich müssen Versicherungen Risiken kalkulieren können. Aber daraus folgt nicht, dass eine frühere Krebsdiagnose jahrzehntelang pauschal gegen Menschen verwendet werden darf. Genau hier liegt der Kern des Rechts auf Vergessenwerden: Es nimmt nicht jede Risikoprüfung weg. Es setzt eine Grenze, ab der eine medizinisch überwundene Erkrankung nicht mehr automatisch als aktuelles Risiko behandelt werden darf.

Die Versicherungswirtschaft spricht von der Versichertengemeinschaft. Wir sprechen zusätzlich von gesellschaftlicher Teilhabe. Wer nach einer langen rückfallfreien Zeit als geheilt gilt, darf nicht weiter behandelt werden, als sei er dauerhaft krank. Europäische Länder zeigen bereits, dass klare Fristen möglich sind. Frankreich, Belgien und Spanien arbeiten mit Fünf-Jahres-Regelungen oder vergleichbaren Modellen. Deutschland muss nicht warten, bis aus Vorsicht weitere Lebensentwürfe blockiert werden.

Das Recht auf Vergessenwerden ist kein Privileg. Es ist eine Grenze gegen lebenslange Benachteiligung.

Was jetzt passieren muss

Der Landtag NRW kann das Bundesrecht nicht allein schreiben. Aber Nordrhein-Westfalen kann Druck machen, Standards für eigene Zuständigkeiten setzen und Betroffene besser beraten. Besonders wichtig sind klare Leitlinien für Verbeamtung und Adoption, eine ambitionierte Bundesratsposition und Beschwerdewege, die Benachteiligung sichtbar machen.

Die Stellungnahmen legen die Argumente auf den Tisch. Jetzt braucht es eine politische Entscheidung: Eine überstandene Krebserkrankung darf nach einer fairen Frist nicht länger über Versicherungsschutz, Kredite, berufliche Chancen oder Familienplanung bestimmen.