Hintergründe

In Deutschland leben über 40.000 Menschen, die als Kinder oder Jugendliche eine Krebserkrankung überstanden haben [6]. Ihre Zahl wächst stetig – ein Erfolg moderner Medizin.

Trotz Genesung erleben viele dieser jungen Menschen bis heute Benachteiligungen – etwa bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtung oder sogar bei Adoption und Pflege.

Eine aktuelle Untersuchung belegt, wie gravierend diese Belastungen sind – Deutschland braucht dringend ein gesetzlich verankertes „Recht auf Vergessenwerden“ (RTBF) [2].

In 15 europäischen Ländern gilt das RTBF bereits – meist nach fünf Jahren, teils früher.
Frankreich führte es 2016 ein und verkürzte 2023 die Frist auf fünf Jahre; Spanien und Belgien (ab 2025) folgen diesem Modell.

Italien, Niederlande, Portugal und Zypern sehen Fristen von fünf bis zehn Jahren vor, bei früh Erkrankten meist fünf Jahre.

Auch Dänemark, Luxemburg, Irland, Griechenland und Tschechien haben freiwillige Branchenvereinbarungen [1].

Ziel überall: Geheilte Menschen sollen nach angemessener Frist nicht länger finanziell oder rechtlich benachteiligt werden.

Fachverbände und Betroffenenorganisationen fordern europaweit ein RTBF spätestens fünf Jahre nach Ende der Behandlung – gesetzlich verankert, nicht nur als Selbstverpflichtung.

Auch die EU-Krebsstrategie verweist auf einen europäischen Kodex; Fachverbände sehen jedoch ein Gesetz als einzig verlässlichen Weg [4].

Das Beispiel Frankreich zeigt: Betroffene erhalten dort leichter Versicherungen, ihre finanzielle Belastung sinkt [5].

🔹 Was bedeutet das „Recht auf Vergessenwerden“?

Es verpflichtet Versicherungen, Banken und andere Stellen, bestimmte medizinische Informationen nach einer Frist nicht mehr abzufragen oder zu verwenden.

Für geheilte Krebspatient:innen (Survivor) heißt das:

  • Nach Ablauf der Frist müssen sie ihre frühere Erkrankung nicht mehr angeben.
  • Keine Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnungen – nur weil sie einmal Krebs hatten.

🔹 Unsere Forderungen an Bundesregierung und Bundestag

  • Gesetzliches RTBF spätestens fünf Jahre ohne Rückfall nach Ende der Behandlung – für alle Krebsüberlebenden; bei Ersterkrankung unter 21 Jahren pauschal fünf Jahre, mit Option kürzerer Fristen (analog Frankreich) [1].
  • Geltungsbereich: Versicherungen, Kredite, Verbeamtung, Adoption und Pflege [1].
  • EU-Recht umsetzen: Richtlinie (EU) 2023/2225 mit fünfjähriger Frist ambitioniert übertragen und über Mindestvorgaben hinaus – besonders bei Verbraucherkrediten bis 100.000 € [4].
  • Transparenz & Durchsetzung: Aufsicht, Sanktionen, Beschwerdestelle, jährliches Monitoring [4].
  • Evidenzbasierte Ausgestaltung: Regelmäßige Aktualisierung einer Referenztabelle und Evaluation der Wirkung [1].

🔹 Warum das wichtig ist

  • Geheilte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verdienen gleiche Chancen wie alle anderen – ohne lebenslange Benachteiligung [2].
  • Nach fünf Jahren nähern sich ihre Risiken denen Gleichaltriger ohne Krebsvorgeschichte an; viele Länder haben ihre Gesetze daran angepasst [1].
  • Studien zeigen, dass RTBF-Regelungen finanzielle Hürden senken und Belastungen deutlich reduzieren [5].
  • Deutschland muss endlich nachziehen – für Chancengerechtigkeit und europäische Anschlussfähigkeit [1].

🔹 Kernpunkte im Gesetz

  • Informationsverbot: Nach Ablauf der Frist dürfen Versicherer oder Banken Krankheitsdaten nicht mehr erheben oder nutzen.
  • Benachteiligungsverbot: Keine Zuschläge oder Ablehnungen wegen überstandener Erkrankung.
  • Beweislast beim Anbieter: Er muss nachweisen, dass seine Entscheidung RTBF-konform ist.
  • Sanktionen: Bußgelder, Rückabwicklung unrechtmäßiger Verträge, Verbandsklagerecht.
  • Schutz früh Erkrankter: Pauschal 5-Jahres-Frist oder kürzer nach Referenztabelle – nach europäischen Modellen [1].

🔹 Stimmen aus Forschung und Praxis

  • „Signifikante lebenslange finanzielle und rechtliche Belastungen und Diskriminierung“ bei Survivor belegen die Notwendigkeit eines gesetzlichen Rahmens – auch in Deutschland [1].
  • Europaweite Fachverbände fordern ein einheitliches, gesetzlich verankertes RTBF nach fünf Jahren und warnen vor freiwilligen Selbstverpflichtungen [3].

🔹 Quellen (Auswahl)

[1] Survivor Deutschland (Positionspapier „Recht auf Vergessenwerden“, 2025)
[2] Hessing B. et al., Journal of Adolescent and Young Adult Oncology (2025)
[3] PubMed-Zusammenfassung derselben Arbeit
[4] European Cancer Organisation (Positionspapier, 2024)
[5] Evidenz aus Frankreich (Studie, 2025)
[6] DKKR – Zahlen zu Survivor in Deutschland